Die Jagd ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Im Zusammenspiel zwischen der Waldbewirtschaftung und der Steuerung der Wildbestände entstehen so zukunftsfähige Mischwälder.
Foto: Florian Stahl
In diesem Frühjahr beginnen die Außenaufnahmen für die Forstlichen Gutachten 2021. Diese Gutachten bewerten die Situation der Waldverjüngung und sind zusammen mit den ergänzenden Revierweisen Aussagen wichtige Grundlage für die behördliche Abschussplanung.
Bei dieser Verjüngungsinventur (Verbissaufnahme) begutachten die Försterinnen und Förster in einem ersten Schritt den Einfluss von Reh, Hirsch und Gams auf die Waldverjüngung.
Die Forstlichen Gutachten werden alle drei Jahre erstellt.
Arbeitsanweisungen zu den Forstlichen Gutachten 2021 - Staatsministerium
Die ergänzenden Revierweisen Aussagen haben sich seit ihrer Einführung 2012 als fester Bestandteil der Forstlichen Gutachten bewährt. Diese können nun wieder für die Jagdreviere in den „grünen“ Hegegemeinschaften beantragt werden. Das Antragsformular hierfür steht zum Download zur Verfügung.
Im Amtsgebiet des AELF Fürth wurden auch 2018 wieder die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung für jede der 11 Hegegemeinschaften erstellt. Die Gutachten dienen als Grundlage für einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne der nächsten Jagdjahre. Mehr
Die zuständige Stelle für die Anmeldung zur Jägerprüfung ist am Amt in Landshut
Zentrale Jäger- und Falknerprüfungsbehörde
AELF Landshut
Schwimmschulstraße 23
84034 Landshut
Tel.: 0871 96228 16
Fax: 0871 96228 22
E-Mail: jaegerpruefung@aelf-la.bayern.de